Die Auflistung enthält nur Krankenhäuser, die ihrer Bekanntgabe an dieser Stelle zugestimmt haben und die in dem jeweiligen Leistungsbereich eine Dokumentationsrate von mindestens 50% aufwiesen.
Dabei berechnet sich die Dokumentationsrate aus der Zahl der an die Geschäftsstelle gelieferten Dokumentationen geteilt durch die Anzahl der jeweils dokumentationspflichtig gewesenen Leistungen (in Prozent).
Wenn Sie in der nachfolgenden,
variabel wählbaren, Darstellung ein Krankenhaus nicht aufgelistet finden, bedeutet dies jedoch nicht, dass dieses Krankenhaus nicht an der Qualitätssicherung teilgenommen hat oder schlechte Qualität
erbringt.
Bitte beachten Sie bei der
Auswahl der Module, dass es im Laufe der Jahre durch Veränderung
der Bedingungen zu unterschiedlichen Erfassungen in im wesentlichen
identisch bezeichneten Bereichen gekommen sein kann.
Diesen Unterschieden ist
durch eine unterschiedliche Kennung im Feld der Module Rechnung getragen
worden, damit sie hier separat aufgelistet werden.