Die Fachausschüsse haben die Aufgabe, sich mit der
Qualitätssicherung auf Landesebene zu befassen, die Ergebnisse
der Auswertungen aus medizinischer Sicht zu bewerten und den Lenkungsausschuss
zu beraten. Soweit in der externen Qualitätssicherung bundesweite
Konzepte existieren, die auf verpflichtender oder auf freiwilliger
Basis in Rheinland-Pfalz umgesetzt sind, so ist es auch die Aufgabe
der Fachausschüsse, die Bundesebene (Institut nach § 137 SGB
V und G-BA) durch
Rückmeldungen
aus der Landesebene mit Hinweisen über Probleme oder Fehler bzw.
durch Anregungen zu unterstützen.
Die Aufgaben sind im Vertrag nach § 137 in Verbindung mit § 112 Abs.
2 Nr. 3 SGB V im Paragraphen 4 ( PDF 127 kB )
definiert.
In Rheinland-Pfalz sind bislang eine Reihe von Fachausschüssen eingerichtet
worden. Einige davon sind zwischenzeitlich – nach Aussetzen der von ihnen bisher
betreuten Module – nicht mehr aktiv. |
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