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Für die Abgabe von Daten auf elektronischen Datenträgern
(z.B. Disketten) oder die Übermittlug per E-Mail wird für
jede Software eine Registriernummer benötigt, die von der Geschäftsstelle
Qualitätssicherung
(GQS) auf Landesebene vergeben wird. Diese Registriernummer dient der
Identifikation einer Datenbank, aus der heraus Datensätze exportiert
werden. Das bedeutet, dass für jedes eigenständige Softwaresystem
eine eigene Registriernummer beantragt werden muss.
Krankenhäuser, die eine Mehrplatz-Software benutzen, bei der alle Beteiligten über ein Netzwerk auf ein und dieselbe Datenbank zugreifen, benötigen nur eine einzige Registriernummer für das ganze Krankenhaus. Werden jedoch – wie im Jahr 2003 – Datensätze in zwei Datensatzspezifikationen geliefert, benötigt jede Software nach dem Update auf die Spezifikation 6.0 eine neue Registriernummer.
Sofern unter dem Dach eines Trägers zwei Krankenhäuser an unterschiedlichen Standorten arbeiten und die Auswertung der Daten für jedes Haus gesondert erfolgen soll, so ist bei vernetzter Erfassung mit einem mehrplatzfähigen Softwareprodukt darauf zu achten, dass neben der gemeinsamen Registriernummer jede Betriebsstätte eine definierte Betriebsstättennummer verwendet.
Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte gerne telefonisch (06131 627080) an uns.
Antragsformulare für die Registrierung erhalten Sie per Download.
Für bestimmte Fachabteilungen, die im Rahmen der Landesprojekte "Qualitätssicherung
in der Schlaganfallbehandlung" und "Neonatalerhebung" relevant sind
(Neurologie, Innere Medizin, Geburtshilfe und Neonatologie)
benötigt die Geschäftsstelle
zusätzlich Angaben zu Leitenden Ärztinnen
/ Ärzten (Chefärztinnen/Chefärzte bzw. Belegärztinnen/Belegärzte).
Meldevordrucke für die Anmeldung dieser Fachabteilungen erhalten Sie ebenfalls
per Download.
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