Qualitätssicherung in der Schlaganfallbehandlung
Seit dem Verfahrensjahr 2007 gelten als Eckdaten für die Einbeziehung
von Fällen in die Dokumentation:
Aufnahme im Verfahrensjahr und Entlassung
bis spätestens 31. Januar des auf das Verfahrensjahr folgenden Jahres.
Datenabgabeschluss: Monatsende Februar des auf das Verfahrensjahr folgenden
Jahres.
Auf Beschluss des Lenkungsausschusses
vom 22.06.2006 ist das QS-Verfahren ab 01.01.2007 auf eine verpflichtende elektronische
Erfassung umgestellt worden. Gleichzeitig wurde die Erfassung auch auf einen
neuen
Datensatz
umgestellt, der die Erarbeitung von Qualitätsindikatoren durch die
Arbeitsgemeinschaft
Deutscher
Schlaganfall Register
(ADSR) berücksichtigt. Um den Umstieg technisch etwas zu vereinfachen, waren
nur
Patienten, die ab 01.01.2007 stationär aufgenommen wurden mit dem neuen
Datensatz zu erfassen. Patienten, die 2006 aufgenommen und erst 2007 entlassen
wurden (sog.
Überlieger) waren weder nach der alten noch nach der neuen Form zu dokumentieren.
Im Hinblick auf das Projekt der Patienten-Nachbefragung (Follow up) mussten
die
Datensätze regelmäßig monatlich (jeweils zu Beginn des Folgemonats) übermttelt
werden. Weitere Details dazu finden Sie hier.
Auf Empfehlung des Lenkungsausschusses vom 10.12.2004 ist das
seit 2001auf der Basis freiwilliger Teilnahme in Rheinland-Pfalz
eingeführte
Qualitätssicherungsverfahren
von den Vertragspartnern ab 01.01.2006 in ein Verfahren mit verpflichtender
Teilnahme übergeführt
worden. Dabei wurde an alle Krankenhäuser, die Schlaganfallpatienten
behandeln, appelliert, sich bei der Geschäftsstelle registrieren
zu lassen. Die Vertragspartner vertrauen dabei bislang auf eine Umsetzung
auch ohne Sanktionierung.
Details zum Verfahren lesen Sie hier.
Zum 1.1.2005 wurde der Grundstein für ein zusätzliches Projekt
der Nachbefragung von Schlaganfallpatienten (Follow up) gelegt. Hier
sollen die Patienten durch die Geschäftsstelle 3 Monate nach
Entlassung mittels eines strukturierten Fragebogens zu ihrem späteren
Gesundheitszustand befragt werden. Weitere Details dazu finden Sie hier
Neugeborenen-Hörscreening (NHS)
Seit 2008 betreut die SQMed mit Unterstützung des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Familie, Frauen und Gesundheit in Rheinland-Pfalz (MASFFG) das sogenannte
Tracking zum Neugebornen-Hörscreening, zunächst als Projekt und seit 2010 als Regelauftrag.
Aufgabe ist die Erfassung der Kinder, die den Hörtest nicht bestanden haben, deren Hörtest unklar war oder deren Hörtest nicht
durchgeführt werden konnte, bis zur Durchführung des Tests bzw. bis auffällige Kinder einer weiterführenden Hördiagnostik
und ggf. Frühversorgung zugeführt wurden.
Details zu diesem Verfahren finden sich auf einer speziellen Website.
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