Landesprojekte

Qualitätssicherung in der Schlaganfallbehandlung

Seit dem Verfahrensjahr 2007 gelten als Eckdaten für die Einbeziehung von Fällen in die Dokumentation:
Aufnahme im Verfahrensjahr und Entlassung bis spätestens 31. Januar des auf das Verfahrensjahr folgenden Jahres.
Datenabgabeschluss: Monatsende Februar des auf das Verfahrensjahr folgenden Jahres.

Auf Beschluss des Lenkungsausschusses vom 22.06.2006 ist das QS-Verfahren ab 01.01.2007 auf eine verpflichtende elektronische Erfassung umgestellt worden. Gleichzeitig wurde die Erfassung auch auf einen neuen Datensatz umgestellt, der die Erarbeitung von Qualitätsindikatoren durch die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Schlaganfall Register (ADSR) berücksichtigt. Um den Umstieg technisch etwas zu vereinfachen, waren nur Patienten, die ab 01.01.2007 stationär aufgenommen wurden mit dem neuen Datensatz zu erfassen. Patienten, die 2006 aufgenommen und erst 2007 entlassen wurden (sog. Überlieger) waren weder nach der alten noch nach der neuen Form zu dokumentieren. Im Hinblick auf das Projekt der Patienten-Nachbefragung (Follow up) mussten die Datensätze regelmäßig monatlich (jeweils zu Beginn des Folgemonats) übermttelt werden. Weitere Details dazu finden Sie hier.

Auf Empfehlung des Lenkungsausschusses vom 10.12.2004 ist das seit 2001auf der Basis freiwilliger Teilnahme in Rheinland-Pfalz eingeführte Qualitätssicherungsverfahren von den Vertragspartnern ab 01.01.2006 in ein Verfahren mit verpflichtender Teilnahme übergeführt worden. Dabei wurde an alle Krankenhäuser, die Schlaganfallpatienten behandeln, appelliert, sich bei der Geschäftsstelle registrieren zu lassen. Die Vertragspartner vertrauen dabei bislang auf eine Umsetzung auch ohne Sanktionierung.
Details zum Verfahren lesen Sie hier.

Zum 1.1.2005 wurde der Grundstein für ein zusätzliches Projekt der Nachbefragung von Schlaganfallpatienten (Follow up) gelegt. Hier sollen die Patienten durch die Geschäftsstelle 3 Monate nach Entlassung mittels eines strukturierten Fragebogens zu ihrem späteren Gesundheitszustand befragt werden. Weitere Details dazu finden Sie hier

 

Neugeborenen-Hörscreening (NHS)

Seit 2008 betreut die SQMed mit Unterstützung des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Familie, Frauen und Gesundheit in Rheinland-Pfalz (MASFFG) das sogenannte Tracking zum Neugebornen-Hörscreening, zunächst als Projekt und seit 2010 als Regelauftrag.

Aufgabe ist die Erfassung der Kinder, die den Hörtest nicht bestanden haben, deren Hörtest unklar war oder deren Hörtest nicht durchgeführt werden konnte, bis zur Durchführung des Tests bzw. bis auffällige Kinder einer weiterführenden Hördiagnostik und ggf. Frühversorgung zugeführt wurden.

Details zu diesem Verfahren finden sich auf einer speziellen Website.

 

     
 
(letztmals bearbeitet am 28.11.2011)
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