Als oberstes Gremium in Rheinland-Pfalz ist der Lenkungsausschuss für die Belange der externen Qualitätssicherung nach § 137 SGB V zuständig. Er besteht aus 25 Mitgliedern, von denen 24 stimmberechtigt sind. Jeder der Vertragspartner hat 7 Mandate, die Pflegeverbände zusammen 3 und der MDK Rheinland-Pfalz entsendet ein beratendes Mitglied. Jedes Mitglied kann bis zu 2 Stellvertreter haben.
Nach länger dauernden Verhandlungen zwischen den zuständigen
Organisationen wurde der frühere zweiseitige Vertrag,
der seit 1996 die Grundlage für die Arbeit des Lenkungsausschusses
und der Geschäftsstelle Qualitätssicherung war, ab 01.06.2001
erstmals von einem dreiseitigen Vertrag nach § 137 in Verbindung
mit § 112 Abs. 2 Nr.
3 SGB V abgelöst. Dieser erhielt unter Berücksichtigung
der Neuregelungen auf Bundesebene zum 17.08.2004 eine neue Fassung.
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