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Ausfüllhinweise
Neugeborenen-Hörscreening Rheinland-Pfalz (NHS_RP) |
Zeile | Bezeichnung | Allgemeiner Hinweis | Ausfüllhinweis |
Teildatensatz Mutter (M) |
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Basisdokumentation |
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Institutionskennzeichen
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-
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Gemäß § 293 SGB V wird bei der Datenübermittlung zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und den Leistungserbringern ein Institutionskennzeichen (IK) als eindeutige Identifizierung verwendet. Mit diesem IK sind auch die für die Vergütung der Leistungen maßgeblichen Kontoverbindungen verknüpft. Die IK werden durch die "Sammel- und Vergabestelle Institutionskennzeichen (SVI)" der Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen in Sankt Augustin (SVI, Alte Heerstraße 111, 53757 Sankt Augustin) vergeben und gepflegt.
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Entlassender Standort
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77\d{4}0\d{2}
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In diesem Datenfeld ist die Standortnummer desjenigen
Standortes zu dokumentieren, aus dem der Patient nach Beendigung des
stationären Aufenthaltes entlassen wird. Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden. |
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Betriebsstätten-Nummer
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gültige Angabe: >= 1
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Diese Betriebsstätten-Nummer dient zur Unterscheidung organisatorisch getrennter Bereiche bei gleichem Institutionskennzeichen und gleicher Fachabteilungsnummer. Die Betriebsstätten-Nummer ist standardmäßig "1". Ihre Verwendung oder Nicht-Verwendung kann durch das Krankenhaus bzw. den Träger frei festgesetzt werden, wenn es keine landeseinheitliche Empfehlung bzw. Festlegung für die bestimmte Verwendungsform gibt.
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Fachabteilung
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http://www.dkgev.de
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Identifikationsnummer des Patienten
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-
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Die (einrichtungsinterne) Identifikationsnummer wird dem Patienten von der Einrichtung zugewiesen. Sie verbleibt in der Einrichtung und wird nicht an die Datenannahmestelle übermittelt. |
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Geburtsnummer
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-
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Die 4-stellige Geburtsnummer identifiziert für Sie eine Geburt innerhalb Ihrer Klinik (identisch mit der Nummer aus dem Geburtenbuch). Sie sollte jedes Jahr neu bei 0001 beginnen und innerhalb eines Jahres fortlaufend sein, um Ihnen und uns eine Vollständigkeitskontrolle zu ermöglichen. In Einzelfällen kann es vorkommen, dass keine Geburtsnummer vergeben wird (z. B. können auch Spätaborte vom QS-Filter ausgelöst werden). In diesen Fällen können Sie die Nummer 9999 dokumentieren. |
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Anzahl Mehrlinge
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gültige Angabe: 1 - 7
Angabe ohne Warnung: <= 3 |
Liegt keine Mehrlingsgeburt vor, so tragen Sie bei Anzahl der
Mehrlinge und laufende Nummer des Mehrlings jeweils eine "1" ein.
Bei der Dokumentation ist Absatz 3 des § 31
Lebendgeburt,
Totgeburt, Fehlgeburt der Verordnung zur Ausführung des
Personenstandsgesetzes (Personenstandsverordnung – PStV) (vom
24.10.2018 mit Wirkung zum 01.11.2018; Internet:
https://www.gesetze-im-internet.de/pstv/__31.html) zu beachten: 1. das Gewicht des Kindes
mindestens 500 Gramm beträgt oder (3) Eine Fehlgeburt ist abweichend von Absatz 2 Satz
2 als ein tot geborenes Kind zu beurkunden, wenn sie Teil einer Mehrlingsgeburt
ist, bei der mindestens ein Kind nach Absatz 1 oder 2 zu beurkunden
ist; § 21 Absatz 2 des Gesetzes gilt entsprechend. |
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Basisdokumentation - Mutter |
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Einwilligung zum Tracking
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0 = nein
1 = ja |
Die Aufklärung über die Wichtigkeit einer Unterstützung durch die Screeningzentrale im Falle von auffälligen (kontrollbedürftigen) Befunden sollte möglichst frühzeitig erfolgen. Geburtsvorbereitende Kurse bieten z. B. eine gute Möglichkeit. Wenn die Einwilligung zum Tracking nicht erteilt ist, werden keine Kontaktdaten übermittelt. |
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wenn Feld 8 = 1 | |||
Vorname der Mutter
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-
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Name der Mutter
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-
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Adresszusatz
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-
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Straße mit Hausnummer
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-
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Bitte die Hausnummer nicht vergessen! |
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Postleitzahl
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-
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Ort
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-
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- |
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Telefon
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-
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Wichtig um die Eltern auf ausstehende Kontrollen ansprechen zu können. |
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Mobiltelefon
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-
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Wichtig um die Eltern auf ausstehende Kontrollen ansprechen zu können. |
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Jetzige Schwangerschaft |
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Berechneter, ggf. korrigierter Geburtstermin
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TT.MM.JJJJ
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Berechneter gegebenenfalls durch Ultraschallbefund korrigierter Geburtstermin. Datum des berechneten Entbindungstermins = Datum des ersten Tages der letzten Menstruation + 280 Tage. Die Dauer einer unkomplizierten Schwangerschaft wird auf 280 Tage = 40 Wochen post menstruationem festgesetzt. Dies dient als Orientierung für die Abgrenzung weiterer Intervalle beispielsweise für Frühgeborene und Übertragene.
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wenn Feld 17 = LEER | |||
Klinisches Gestationsalter
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Angabe in: Wochen
gültige Angabe: <= 49 Wochen Angabe ohne Warnung: 19 - 44 Wochen |
Klinisches Gestationsalter. Nur für den seltenen Fall, dass sowohl kein errechneter Geburtstermin als auch kein sonographischer Befund vorliegt, kann hier das klinisch geschätzte Gestationsalter angegeben werden. Fehlen beide Informationen aus der Frühschwangerschaft, kann das Gestationsalter postpartal in Wochen geschätzt werden.
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Zeile | Bezeichnung | Allgemeiner Hinweis | Ausfüllhinweis |
Teildatensatz Kind (K) |
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lfd. Nr. des Mehrlings
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gültige Angabe: 1 - 7
Angabe ohne Warnung: <= 3 |
Wenn es sich um eine Mehrlingsgeburt handelt, tragen Sie hier bitte eine laufende Nummer des Mehrlings ein, die sich an der Geburtsreihenfolge der Mehrlinge orientiert. Das zuerst geborene Kind erhält somit beispielsweise die Nummer 1, das danach geborene die Nummer 2. Bei Einlingen eine 1 eintragen. |
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Basisdokumentation - Kind |
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Geburtsdatum des Kindes
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TT.MM.JJJJ
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- |
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Geschlecht des Kindes
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1 = männlich
2 = weiblich 3 = divers 8 = unbestimmt |
- |
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Totgeburt |
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Totgeburt
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0 = nein
1 = ja |
Maßgeblich ist das
Personenstandsgesetz.
Bei der Dokumentation ist Absatz 2 des § 31
Lebendgeburt,
Totgeburt, Fehlgeburt der Verordnung zur Ausführung des
Personenstandsgesetzes (Personenstandsverordnung – PStV) (vom
24.10.2018 mit Wirkung zum 01.11.2018; Internet:
https://www.gesetze-im-internet.de/pstv/__31.html) zu beachten:
1. das Gewicht des Kindes mindestens 500 Gramm beträgt oder (3) Eine Fehlgeburt ist abweichend von Absatz 2 Satz 2 als
ein
tot geborenes Kind zu beurkunden, wenn sie Teil einer Mehrlingsgeburt
ist, bei der mindestens ein Kind nach Absatz 1 oder 2 zu beurkunden
ist; § 21 Absatz 2 des Gesetzes gilt entsprechend. |
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Screeningbefund |
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wenn Feld 8 = 1 | |||
Vorname des Kindes
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-
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- |
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Name des Kindes
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-
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- |
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krank oder mehrfach behindert
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0 = nein
1 = ja |
Bei kranken oder mehrfach behinderten Kindern soll das Neugeborenen-Hörscreening unter Beachtung der Zusatzstörungen und notwendigen klinischen Maßnahmen spätestens bis zum Ablauf des 3. Lebensmonats erfolgen. |
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Risiko für angeborene Hörstörung
- Familiäre Hörstörungen/elterliche Konsanguinität - Intensivstation > 48h - Beatmung - Frühgeborene < 32 SSW - Geburtsgewicht < 1.500g - Prä-/postnatale Infektionen (z. B. Toxoplasmose, CMV, Röteln, Herpes, bakterielle Infektionen) - Ototoxische Medikamente (z. B. Aminoglykoside, Schleifendiuretika) - Kritische Hyperbilirubinämie - Fehlbildungen des Kopfes (z. B. Gaumenspalte, Ohranhängsel) - Syndrome mit assoziierter Hörstörung (z. B. Trisomie 21, CHARGE, Waardenburg Syndrom) |
0 = nein
1 = ja |
Bei Vorliegen dieser Risikofaktoren liegt ein erhöhtes Risiko für eine angeborene Hörstörung vor und das Screening sollte mittels AABR durchgeführt werden. |
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Datum der letzten Messung vor Entlassung / Verlegung
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TT.MM.JJJJ
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Hier sollte das Datum der letzten Messung vor Entlassung / Verlegung in Übereinstimmung mit den Angaben im gelben Kinderuntersuchungsheft (Seite 8 "Neugeborenen-Hörscreening") dokumentiert werden. Das "Datum der letzten Messung vor Entlassung/Verlegung" darf nach dem "Entlassungs-/Verlegungsdatum aus der Geburtsklinik Kind" liegen. In diesem Fall wird allerdings ein Hinweis ausgegeben, der helfen soll, mögliche Fehleingaben zu vermeiden. |
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wenn Feld 27 <> LEER | |||
TEOAE rechts
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1 = pass
2 = fail 3 = Ohr fehlt 9 = k.A. |
"3 = Ohr fehlt" ist auch dann anzugeben, wenn eine anatomische Fehlbildung ein Hörscreening unmöglich macht. |
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TEOAE links
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1 = pass
2 = fail 3 = Ohr fehlt 9 = k.A. |
"3 = Ohr fehlt" ist auch dann anzugeben, wenn eine anatomische Fehlbildung ein Hörscreening unmöglich macht. |
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AABR rechts
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1 = pass
2 = fail 3 = Ohr fehlt 9 = k.A. |
"3 = Ohr fehlt" ist auch dann anzugeben, wenn eine anatomische Fehlbildung ein Hörscreening unmöglich macht. |
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AABR links
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1 = pass
2 = fail 3 = Ohr fehlt 9 = k.A. |
"3 = Ohr fehlt" ist auch dann anzugeben, wenn eine anatomische Fehlbildung ein Hörscreening unmöglich macht. |
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Bemerkungen
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-
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- |
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Entlassung / Verlegung |
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Kind in Kinderklinik verlegt
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0 = nein
1 = ja |
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Entlassungs-/Verlegungsdatum aus der Geburtsklinik Kind
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TT.MM.JJJJ
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Entlassungs-/Verlegungsdatum aus der Geburtsklinik Kind. Wenn das Kind aus der Geburtsklinik entlassen oder verlegt wird, geben Sie bitte hier das Entlassungs- bzw. Verlegungs-Datum an. Dieses Feld ist auch auszufüllen, wenn das Kind in der Geburtsklinik gestorben ist (Kennzahl "07" (Tod) im Feld Entlassungsgrund). |
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Entlassungsgrund aus der Geburtsklinik Kind
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http://www.dkgev.de -> Schlüssel 1
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- |
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nicht spezifizierter Entlassungsgrund
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1 = ja
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Dieses Datenfeld ist nur zu befüllen, wenn der
Entlassungsgrund gemäß § 301-Vereinbarung SGB V nicht
im QS-Dokumentationsbogen dokumentiert werden kann.
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Schlüssel 1 Entlassungsgrund |
01 = Behandlung regulär beendet 02 = Behandlung regulär beendet, nachstationäre Behandlung vorgesehen 03 = Behandlung aus sonstigen Gründen beendet 04 = Behandlung gegen ärztlichen Rat beendet 05 = Zuständigkeitswechsel des Kostenträgers 06 = Verlegung in ein anderes Krankenhaus 07 = Tod 08 = Verlegung in ein anderes Krankenhaus im Rahmen einer Zusammenarbeit (§ 14 Abs. 5 Satz 2 BPflV in der am 31.12.2003 geltenden Fassung) 09 = Entlassung in eine Rehabilitationseinrichtung 10 = Entlassung in eine Pflegeeinrichtung 11 = Entlassung in ein Hospiz 12 = interne Verlegung 13 = externe Verlegung zur psychiatrischen Behandlung 14 = Behandlung aus sonstigen Gründen beendet, nachstationäre Behandlung vorgesehen 15 = Behandlung gegen ärztlichen Rat beendet, nachstationäre Behandlung vorgesehen 17 = interne Verlegung mit Wechsel zwischen den Entgeltbereichen der DRG-Fallpauschalen, nach der BPflV oder für besondere Einrichtungen nach § 17b Abs. 1 Satz 15 KHG 22 = Fallabschluss (interne Verlegung) bei Wechsel zwischen voll- und teilstationärer Behandlung 30 = Behandlung regulär beendet, Überleitung in die Übergangspflege |