Hier sollte das Datum der letzten Messung vor Entlassung / Verlegung in Übereinstimmung mit den Angaben im gelben Kinderuntersuchungsheft (Seite 8 "Neugeborenen-Hörscreening") dokumentiert werden. Das "Datum der letzten Messung vor Entlassung/Verlegung" darf nach dem "Entlassungs-/Verlegungsdatum aus der Geburtsklinik Kind" liegen. In diesem Fall wird allerdings ein Hinweis ausgegeben, der helfen soll, mögliche Fehleingaben zu vermeiden.